Kryptoskop

Stirn-Kryptoskop nach Prof. Grashey, ca. 1910

In der Röntgendiagnostik unterscheidet man zwischen Aufnahme und Durchleuchtung. Welche dieser Techniken angewendet wird, ist abhängig von der Art der Befundung.
Die Durchleuchtung (Fluoroskopie) kam meist zum Einsatz, um Bewegungen im Körperinneren zu verfolgen oder Fremdkörper besser und schneller zu lokalisieren. Hierbei ist die Darstellung der Tiefendimension besser gegeben als bei der Aufnahme. Auch konnte der Arzt größere Gebiete auf Veränderungen untersuchen und sparte dadurch Bildmaterial.
Das Kryptoskop, eine Sonderform des Fluoroskops, kam ab dem 1. Weltkrieg bis in die 50er Jahre zum Einsatz. Es besteht aus Holztubus, Leuchtschirm, Okular und Bügel. (Vgl. Objekt mit Skizze)
Das hier ausgestellte Objekt ist ein monokulares Kryptoskop, entwickelt von Prof. Dr. Rudolf Grashey. Das „Hellauge“ ist dem Licht im Operationssaal ausgesetzt und das andere „Dunkelauge“ hat lichtabgeschirmt das Kryptoskop vorgesetzt, welches der Arzt mit dem Bügel auf dem Kopf befestigt. Der grüne Plüschrand diente dazu, dass das Gerät wirklich lichtdicht auf der Haut aufliegt. Diese schwierigen Sichtverhältnisse verlangten den Ärzten viel Übung und Erfahrung ab.
Bemerkenswert ist dabei, dass der Operateur permanent im Strahlengang steht. Die erste Röntgenverordnung, die den Strahlenschutz verbindlich regelt, trat erst am 01. Mai 1941 in Kraft.